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BGBl III 94/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 5 AB 78 S. 34 . BR: AB 10331 S. 907 .)

94. Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds

94.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Protokoll zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem OPEC-Fonds für internationale Entwicklung über den Amtssitz des Fonds

[Protokoll in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Protokoll in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen nach Abschnitt 20 Abs. 1 des Protokolls erfolgten am 15. Juni bzw. 26. Juni 2020; das Protokoll tritt gemäß seinem Abschnitt 20 Abs. 1 mit 1. August 2020 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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