93. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Serbien am 19. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll zum Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) (BGBl. Nr. 192/1981, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 92/2019) hinterlegt.
Edtstadler
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