95. Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits
95.
Der Nationalrat hat folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen wird genehmigt.
2. Die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages ist gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegt.
Luftverkehrsabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft1 und ihren Mitgliedstaaten einerseits und den Vereinigten Staaten von Amerika andererseits
[Abkommen in deutscher Sprachfassung (Übersetzung), siehe Anlagen]
[Anhänge zum Abkommen in deutscher Sprachfassung (Übersetzung), siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Anhänge zum Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die in Art. 26 des Abkommens vorgesehene Bestätigung über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurde von Österreich am 27. Juni 2008 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt; laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt dieses Abkommen gemäß seinem Art. 26 mit 29. Juni 2020 in Kraft.
Das Abkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 134 vom 25.5.2007 S. 4, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Kurz
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