80. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Oman am 9. Juni 2020 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (BGBl. Nr. 590/1978, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 210/2019) hinterlegt und hiebei folgenden Vorbehalt angebracht:
„… [die Regierung Omans macht] einen Vorbehalt in Bezug auf Art. 8 Abs. 1 lit. a und d dieses Paktes in Bezug auf das Recht, Gewerkschaften zu gründen, und das Streikrecht, soweit die Bediensteten von Regierungseinheiten betroffen sind.“
Edtstadler
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