81. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Usbekistan am 25. Oktober 2019 seine Beitrittsurkunde zum Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 94/2003, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 134/2019) hinterlegt.
Edtstadler
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