199. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich der Multilateralen Vereinbarung M329 gemäß 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten
Die Multilaterale Vereinbarung M329 gemäß 1.5.1 ADR über die Beförderung bestimmter Abfälle, die gefährliche Güter enthalten, BGBl. III Nr. 176/2020, wurde von der Tschechischen Republik am 23. November 2020 unterzeichnet.
Edtstadler
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