181. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (BGBl. III Nr. 93/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 187/2016) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | ||
Marshallinseln | 29. Jänner 2019 | |
Palästina | 29. Dezember 2017 | |
Südsudan | 27. September 2018 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 4. November 2020 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls auf Guernsey und Alderney ausgedehnt.
Edtstadler
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