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BGBl III 181/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

181. Kundmachung: Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

181. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern, die Kinderprostitution und die Kinderpornographie (BGBl. III Nr. 93/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 187/2016) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Marshallinseln

29. Jänner 2019

Palästina

29. Dezember 2017

Südsudan

27. September 2018

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen zufolge hat das Vereinigte Königreich am 4. November 2020 den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls auf Guernsey und Alderney ausgedehnt.

Edtstadler

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