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BGBl III 130/2020

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

130. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

130. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen

Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Namibia am 27. Juli 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2020) hinterlegt und hiebei gemäß Art. 11 Abs. 3 des Übereinkommens erklärt, dass es sich durch die in Art. 11 Abs. 2 vorgesehenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten nicht gebunden erachtet.

Edtstadler

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