130. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Namibia am 27. Juli 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2020) hinterlegt und hiebei gemäß Art. 11 Abs. 3 des Übereinkommens erklärt, dass es sich durch die in Art. 11 Abs. 2 vorgesehenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten nicht gebunden erachtet.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)