131. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) hat Namibia am 27. Juli 2020 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über Hilfeleistung bei nuklearen Unfällen oder strahlungsbedingten Notfällen (BGBl. Nr. 87/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 49/2020) hinterlegt und hiebei gemäß Art. 13 Abs. 3 des Übereinkommens erklärt, dass es sich durch die in Art. 13 Abs. 2 vorgesehenen Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten nicht gebunden erachtet.
Edtstadler
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