96. Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, mit der die Fachkräfteverordnung 2019 geändert wird
Auf Grund des § 13 Abs. 1 und 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes - AuslBG, BGBl. Nr. 218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 25/2019, wird verordnet:
Die Fachkräfteverordnung 2019, BGBl. II Nr. 3/2019, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 3 lautet:
„(3) Für Fachkräfte in Mangelberufen gemäß Abs. 2 dürfen höchstens 300 Bestätigungen gemäß § 20d Abs. 1 Z 2 AuslBG ausgestellt werden. Das Erreichen dieser Höchstzahl ist im Bundesgesetzblatt kundzumachen.“
Hartinger-Klein
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)