77. Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Verordnung über die Erprobung von Patronen für Handfeuerwaffen 2013 geändert wird
Auf Grund der §§ 12 bis 15 und 22 des Beschußgesetzes, BGBl Nr. 141/1951, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2012 und die Bundesministeriengesetz-Novelle 2017, BGBl. I Nr. 164/2017, wird verordnet:
Die Patronenprüfordnung 2013, BGBl II Nr. 446/2013, wird wie folgt geändert:
1. Im Titel der Verordnung wird die Wortfolge „des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend“ durch die Wortfolge „der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort“ ersetzt.
2. In § 1 Abs. 2 Z 1 wird die Wortfolge „militärische Zwecke“ durch die Wortfolge „Zwecke des Militärs, der Wachkörper und der Zollverwaltung“ ersetzt.
Schramböck
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