127. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der der Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe erlassen wird; Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Artikel 1
Verordnung über den Lehrplan der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe
Auf Grund der §§ 6, 55a sowie 63b des Schulorganisationsgesetzes, BGBl. Nr. 242/1962, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 35/2019, wird verordnet:
Lehrplan
§ 1. Für die Fachschule für pädagogische Assistenzberufe wird der in der Anlage enthaltene Lehrplan erlassen.
Inkrafttreten
§ 2. Diese Verordnung sowie die Anlage treten hinsichtlich der 1. Klassen mit 1. September 2019, hinsichtlich der 2. Klassen mit 1. September 2020 und hinsichtlich der 3. Klassen mit 1. September 2021 aufsteigend in Kraft.
Artikel 2
Bekanntmachung der Lehrpläne für den Religionsunterricht
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, wird bekannt gemacht:
Die in der Anlage in Abschnitt VI enthaltenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen und Religionsgesellschaften erlassen und werden hiermit gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 138/2017, bekannt gemacht.
Anlage 1
Faßmann
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