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BGBl III 64/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

64. Kundmachung: Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

64. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Nach einer Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Togo11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6]. am 12. April 2019 Erklärungen gemäß Art. 287 und 298 des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 221/2018) abgegeben.

Kurz

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