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BGBl III 221/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

221. Kundmachung: Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

221. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Singapur11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.6]. am 12. Dezember 2018 mit Wirkung vom selben Tage eine Erklärung gemäß Art. 298 Abs. 1 lit. a des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (BGBl. Nr. 885/1995, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 94/2018) abgegeben.

Kurz

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