63. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) hat die Türkei1 am 2. November 2017 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über den Schutz und die Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen (BGBl. III Nr. 34/2007, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 216/2016) hinterlegt und dabei Vorbehalte erklärt sowie Erklärungen abgegeben.
Kurz
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