62. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 10. April 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (BGBl. Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 12/2012) hinterlegt.
Kurz
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