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BGBl III 62/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

62. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

62. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 10. April 2019 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Erklärung des Ehewillens, das Heiratsmindestalter und die Registrierung von Eheschließungen (BGBl. Nr. 433/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 12/2012) hinterlegt.

Kurz

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