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BGBl III 40/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

40. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

40. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 187/2018) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Eritrea

13. März 2019

Estland

19. Dezember 2018

Malaysia

5. November 2018

Nepal

28. Dezember 2018

Kurz

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