40. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 187/2018) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Eritrea | 13. März 2019 | |
Estland | 19. Dezember 2018 | |
Malaysia | 5. November 2018 | |
Nepal | 28. Dezember 2018 |
Kurz
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