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BGBl III 187/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

187. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

187. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Serbien

30. Oktober 2018

St. Kitts und Nevis

5. September 2018

Tuvalu

28. August 2018

Venezuela

10. Oktober 2018

Zentralafrikanische Republik

27. Juli 2018

Kurz

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