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BGBl III 32/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVI RV 326 AB 432 S. 53 . BR: AB 10093 S. 887 .)

32. Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll

32.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Protokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und von Veräußerungsgewinnen samt Protokoll

[Vertragstext in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Vertragstext in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 13. Februar bzw. 1. März 2019 abgegeben; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 28 Abs. 1 mit 1. März 2019 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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