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BGBl III 33/2019

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

33. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mauritius

33. Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Mauritius

[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprache, siehe Anlagen]

Der Notenwechsel gemäß Art. 24 des Abkommens wurde am 4. Oktober 2018 bzw. 19. Februar 2019 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 24 mit 1. April 2019 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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