61. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr (BGBl. III Nr. 91/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 50/2015) hinterlegt:
Österreich hat gegen die Erklärung der Türkei zu Zypern am 15. Juni 2017 eine Einwendung1 erhoben.
Kurz
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