50. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Zusatzprotokolls zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten betreffend Kontrollstellen und grenzüberschreitenden Datenverkehr (BGBl. III Nr. 91/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 85/2013) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikations-, Genehmigungs- bzw. Beitrittsurkunde: |
Dänemark | 16. März 2015 |
Georgien | 10. Jänner 2014 |
Uruguay | 10. April 2013 |
Anläßlich der Hinterlegung seiner Genehmigungsurkunde hat Dänemark erklärt, das Zusatzprotokoll bis auf weiteres nicht auf Grönland und die Färöer Inseln anzuwenden.
Ostermayer
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