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BGBl III 51/2015

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

51. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
51. (NR: GP XXV RV 227 AB 311 S. 46 . BR: AB 9252 S. 834 .)

51. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

51.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

[Abkommen in montenegrinischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Dezember 2014 bzw. 16. April 2015 (eingelangt am 21. April 2015) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 21. April 2015 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprachfassung

Anlage 2

Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung

Anlage 3

Anlage 3: Abkommen in montenegrinischer Sprachfassung

Faymann

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