51. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
51.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
[Abkommen in deutscher Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
[Abkommen in montenegrinischer Sprachfassung, siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 28 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. Dezember 2014 bzw. 16. April 2015 (eingelangt am 21. April 2015) abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 21. April 2015 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 1: Abkommen in deutscher Sprachfassung
Anlage 2
Anlage 2: Abkommen in englischer Sprachfassung
Anlage 3
Anlage 3: Abkommen in montenegrinischer Sprachfassung
Faymann
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