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BGBl III 58/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

58. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

58. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Internationalen Meeresbodenbehörde (BGBl. III Nr. 124/2004, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 172/2017) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Georgien

4. April 2018

Jordanien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XXI.9].

21. Dezember 2017

Kurz

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