57. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 29. Dezember 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (BGBl. Nr. 144/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 87/2015) hinterlegt.
Kurz
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