vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 57/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

57. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

57. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Palästina am 29. Dezember 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (BGBl. Nr. 144/1990, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 87/2015) hinterlegt.

Kurz

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)