56. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Rechtsstellung der Staatenlosen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Chile am 11. April 2018 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen (BGBl. III Nr. 81/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. III Nr. 180/2016) hinterlegt.
Kurz
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