204. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes
Laut Mitteilung des Generaldirektors der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) haben die Salomonen am 11. Mai 2018 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes (BGBl. III Nr. 76/2009, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 81/2018) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat Dänemark1 die Anwendbarkeit des Übereinkommens mit Wirkung vom 1. Oktober 2018 auf die Färöer-Inseln erstreckt und gleichzeitig die anlässlich der Hinterlegung der Genehmigungsurkunde abgegebene Erklärung betreffend den Ausschluss der territorialen Anwendung in Bezug auf die Färöer-Inseln zurückgenommen.
Kurz
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