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BGBl III 168/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

168. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

168. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Gambia am 28. September 2018 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 206/2017) hinterlegt.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge haben die Niederlande11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 104/2012. am 21. Dezember 2017 die Anwendbarkeit des Übereinkommens auf Aruba nach Maßgabe von Erklärungen betreffend die Anerkennung der Zuständigkeit des Ausschusses gemäß Art. 31 und 32 des Übereinkommens erstreckt.

Kurz

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