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BGBl III 167/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVI RV 6 AB 63 S. 15. BR: AB 9942 S. 878.)

167. Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

167.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Republik Österreich und Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

[Abkommen in deutschsprachiger Übersetzung, siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung, siehe Anlagen]

Die gemäß Art. 30 Abs. 1 des Abkommens vorgesehenen Noten wurden am 27. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 30 Abs. 1 mit 27. Oktober 2018 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Kurz

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