169. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2018) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Bahamas1 | 31. Mai 2018 | |
Gambia | 28. September 2018 |
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Afghanistan2 am 17. April 2018 seine anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde gemäß Art. 28 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 2 des Übereinkommens erklärten Vorbehalte zu Art. 20 und Art. 30 Abs. 1 zurückgenommen.
Kurz
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