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BGBl III 169/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

169. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

169. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Laut Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (BGBl. Nr. 492/1987, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 47/2018) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Bahamas11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.9]

31. Mai 2018

Gambia

28. September 2018

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Afghanistan22 Kundgemacht in BGBl. Nr. 492/1987. am 17. April 2018 seine anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde gemäß Art. 28 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 2 des Übereinkommens erklärten Vorbehalte zu Art. 20 und Art. 30 Abs. 1 zurückgenommen.

Kurz

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