153. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung
Die Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung, BGBl. III Nr. 89/2011 idF BGBl. III Nr. 162/2015, wurde gemäß Art. 1 Abs. 2 durch Notenwechsel vom 13. August und 10. September 2018 dahingehend geändert, dass der Dienstort Caracas (Venezuela) mit Wirkung vom 1. August 2018 aus dem Anhang gestrichen wird.
Kurz
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