89. Vereinbarung zwischen dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Lettland über die gegenseitige Vertretung durch diplomatische und konsularische Vertretungen ihrer Staaten im Verfahren der Visumerteilung
[Vereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Vereinbarung in lettischer Sprache siehe Anlagen]
Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 18. Mai 2011 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Faymann
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