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BGBl III 90/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

90. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes
(NR: GP XXIV RV 586 AB 756 S. 69. BR: AB 8330 S. 786.)

90. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreichs Marokko über die Zusammenarbeit im Bereich des Zivilschutzes

[Abkommenstext in deutscher Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in arabischer Sprache siehe Anlagen]

[Abkommenstext in französischer Sprache siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens wurden am 9. Dezember 2009 bzw. 5. August 2010 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Oktober 2010 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Faymann

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