154. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit
154.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über soziale Sicherheit
[Abkommen in deutscher Sprache, siehe Anlagen]
[Abkommen in albanischer Sprache, siehe Anlagen]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 2018 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 mit 1. Dezember 2018 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Kurz
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