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BGBl III 102/2018

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

102. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

102. Änderung des Anhangs der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und Handel von Ungarn und das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres der Republik Österreich sind durch diplomatischen Notenwechsel vom 22. Mai und 22. Juni 2018 übereingekommen, den Anhang der Vereinbarung zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung, BGBl. III Nr. 91/2011 idF BGBl. III Nr. 172/2016, gemäß Art. 1 Abs. 2 dahingehend zu ändern, dass der Dienstort Addis Abeba (Äthiopien) aus dem Anhang gestrichen wird.

Die Änderung des Anhangs tritt mit 1. Juli 2018 in Kraft.

Kurz

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