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BGBl III 91/2011

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

91. Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

91. Vereinbarung in Form eines Notenwechsels zwischen dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich einerseits und dem Minister für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn andererseits über die gegenseitige Vertretung im Verfahren der Visumerteilung

[Österreichische Eröffnungsnote siehe Anlagen]

[Österreichische Eröffnungsnote in ungarischer Sprache siehe Anlagen]

[Ungarische Antwortnote siehe Anlagen]

[Ungarische Antwortnote, Übersetzung in deutscher Sprache, siehe Anlagen]

Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 6 Abs. 1 mit 18. Jänner 2011 in Kraft getreten; gemäß derselben Bestimmung ist das Abkommen zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung in Visaangelegenheiten vom 29. November 2007 (BGBl. III Nr. 13/2009 idF BGBl. III Nr. 119/2009) mit 18. Jänner 2011 außer Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Faymann

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