44. Bundesgesetz, mit dem das Flugabgabegesetz geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Flugabgabegesetz, BGBl. I Nr. 111/2010, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 13/2014, wird wie folgt geändert:
1. § 5 wird wie folgt geändert:
a) In Abs. 1 wird der Betrag „7 Euro“ durch den Betrag „3,50 Euro“, der Betrag „15 Euro“ durch den Betrag „7,50 Euro“ und der Betrag „35 Euro“ durch den Betrag „17,50 Euro“ ersetzt.
b) In Abs. 3 entfällt die Wortfolge „in Höhe von 7 Euro“.
2. In § 16 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) § 5 Abs. 1 und 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 44/2017 tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft.“
Van der Bellen
Kern
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)