371. Verordnung der Abschlussprüferaufsichtsbehörde über den Aufbau und die inhaltliche Gestaltung des schriftlichen Prüfberichts des Qualitätssicherungsprüfers (APAB-Qualitätssicherungsprüfberichtsverordnung - APAB-QPBV)
Aufgrund des § 34 des Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetzes - APAG, BGBl. I Nr. 83/2016, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 107/2017, wird verordnet:
§ 1. Der schriftliche Prüfbericht hat sich am folgenden Aufbau zu orientieren und jedenfalls folgende Angaben zu enthalten:
- 1. Auftrag und Auftragsgegenstand
- 1) 1. Auftragserteilung und -durchführung
- 1) 2. Prüfungszeitraum
- 1) 3. Angaben zum Qualitätssicherungsprüfer
- 1) 4. Bestätigung der Unabhängigkeit gemäß § 30 APAG
- 2. Angaben zu dem/den Antragsteller(n) (Abschlussprüfer oder Prüfungsgesellschaft(en) bzw. gemeinsamer Prüfungsbetrieb)
- 3. Planung der Qualitätssicherungsprüfung
- 3) 1. Qualitätsumfeld sowie Feststellung und Beurteilung qualitätsgefährdender Risiken
- 3) 2. Risikobeurteilung und Planung der Qualitätssicherungsprüfung
- 4. Prüfung der Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebes (internes Qualitätssicherungssystem)
- 4) 1. Überblick über die Regelungen zur allgemeinen Organisation des Prüfungsbetriebes
- 4) 2. Einhaltung der allgemeinen Berufsgrundsätze gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit a APAG
- 4) 2.1. Feststellungen
- 4) 2.2. Maßnahmenempfehlungen
- 4. 3. Grundsätze der Honorarkalkulation
- 4. 4. Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von Aufträgen gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. b APAG
- 4) 4.1. Feststellungen
- 4) 4.2. Maßnahmenempfehlungen
- 4. 5. Mitarbeiterentwicklung gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. c APAG
- 4) 5.1. Feststellungen
- 4) 5.2. Maßnahmenempfehlungen
- 4. 6. Gesamtplanung aller Aufträge gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. d APAG
- 4) 6.1. Feststellungen
- 4) 6.2. Maßnahmenempfehlungen
- 4. 7. Ausreichender Versicherungsschutz gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. e APAG
- 4) 7.1. Feststellungen
- 4) 7.2. Maßnahmenempfehlungen
- 4. 8. Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. f APAG
- 4) 8.1. Feststellungen
- 4) 8.2. Maßnahmenempfehlungen
- 4. 9. Einhaltung der kontinuierlichen Fortbildungsverpflichtung gemäß § 23 Abs. 2 Z 1 lit. g APAG in Verbindung mit § 56 APAG
- 4) 9.1. Feststellungen
- 4) 9.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5. Prüfung der Regelungen zur Auftragsabwicklung
- 5. 1. Überblick über die Regelungen zur Auftragsabwicklung
- 5. 2. Beurteilung der Angemessenheit
- 5) 2.1. Organisation der Auftragsabwicklung und Anleitung des Auftragsteams sowie Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der fachlichen Regelungen für die Auftragsabwicklung gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. a bis c APAG
- 5. 2.1.1. Feststellungen
- 5. 2.1.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5) 2.2. Einholung von fachlichem Rat (Konsultation) und Auslagerung von Prüfungstätigkeiten gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. d APAG
- 5. 2.2.1. Feststellungen
- 5. 2.2.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5. 2.3. Laufende Überwachung der Auftragsabwicklung gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. e APAG
- 5) 2.3.1. Feststellungen
- 5) 2.3.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5. 2.4. Abschließende Durchsicht der Arbeitsergebnisse gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. f APAG
- 5) 2.4.1. Feststellungen
- 5) 2.4.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5. 2.5. Auftragsbegleitende Qualitätssicherung gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. g APAG
- 5) 2.5.1. Feststellungen
- 5) 2.5.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5. 2.6. Lösung von Meinungsverschiedenheiten gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. h APAG
- 5) 2.6.1. Feststellungen
- 5) 2.6.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5. 2.7. Ausgestaltung, Abschluss und Archivierung der Arbeitspapiere gemäß § 23 Abs. 2 Z 2 lit. i APAG
- 5) 2.7.1. Feststellungen
- 5) 2.7.2. Maßnahmenempfehlungen
- 5. 3. Beurteilung der Wirksamkeit
- 5. 3.1. Feststellungen im Zusammenhang mit der Planung und Risikoeinschätzung
- 5. 3.2. Feststellungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Prüfungsnachweisen
- 5. 3.3. Feststellungen im Zusammenhang mit sonstigen verpflichtenden Prüfungshandlungen
- 5. 3.4. Feststellungen im Zusammenhang mit der Darstellung des Abschlusses
- 5. 3.5. Feststellungen im Zusammenhang mit der abschließenden Durchsicht der Auftragsergebnisse und dem Abschluss der Arbeitspapiere
- 6. Prüfung der Regelungen zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems (Interne Nachschau) gemäß § 23 Abs. 2 Z 3 APAG
- 6. 1. Überblick über die Regelungen zur Überwachung der Angemessenheit und Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems
- 6. 2. Feststellungen
- 6. 3. Maßnahmenempfehlungen
- 7. Sonstige Angaben
- 7. 1. Einhaltung der Meldepflichten gemäß APAG
- 7. 2. Hinweise auf möglicherweise verwirklichte Tatbestände gemäß § 41 Abs. 1 APAG
- 7. 3. Prüfhemmnisse und deren Auswirkungen
- 7. 4. Sonstige Anmerkungen und Hinweise des Qualitätssicherungsprüfers
- 8. Zusammenfassende Einschätzung
§ 2. (1) Der schriftliche Prüfbericht hat sich zweckmäßigerweise an dem auf der Internetseite der APAB veröffentlichten Musterprüfbericht zu orientieren.
(2) Feststellungen gemäß § 1 haben neben der Beschreibung des festgestellten Mangels jedenfalls die Angabe der übertretenen Norm (Gesetz oder berufsständische Regelungen), die Einstufung der Schwere des festgestellten Mangels und die Angabe der Ursachen zu enthalten. Bei den Kapiteln 4.2 bis 4.9, 5.2.1. bis 5.2.7. und 6. ist nach den Feststellungen eine Gesamteinstufung des jeweiligen funktionellen Bereiches vorzunehmen.
(3) Unter dem Punkt Maßnahmenempfehlungen können, sofern erforderlich, Empfehlungen zur Beseitigung der festgestellten Mängel angegeben werden.
§ 3. Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2018 in Kraft. Die Verordnung gilt für Qualitätssicherungsprüfberichte für nach dem Inkrafttreten neu eingebrachte Anträge auf Bestellung eines Qualitätssicherungsprüfers.
Hofbauer Santer
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