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BGBl II 164/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

164. Verordnung: Änderung der Zahnärztlichen Fachassistenz-Ausbildungsordnung

164. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird

Auf Grund der §§ 7, 8, 8a, 24 und 35a des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2015, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen verordnet:

Die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 200/2009, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 136/2014, wird wie folgt geändert:

1. In § 1 Abs. 4 wird die Jahreszahl „2017“ durch die Jahreszahl „2020“ersetzt.

2. § 15 lautet:

§ 15. Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist bis zum 31. Dezember 2019 mit vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat namhaft gemachten Experten begleitend zu evaluieren. Jeweils ein Experte ist dabei von der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier zu nominieren.“

Mitterlehner

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