136. Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft, mit der die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung geändert wird
Auf Grund der §§ 7, 8, 8a, 24 und 35a des Berufsausbildungsgesetzes, BGBl. Nr. 142/1969, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 129/2013, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit verordnet:
Die Zahnärztliche Fachassistenz-Ausbildungsordnung, BGBl. II Nr. 200/2009, wird wie folgt geändert:
1. In § 1 Abs. 4 wird die Jahreszahl „2014“ durch die Jahreszahl „2017“ersetzt.
2. § 15 erhält folgenden Wortlaut:
„§ 15. Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Zahnärztliche Fachassistenz ist bis zum 31. Dezember 2016 mit vom Bundes-Berufsausbildungsbeirat namhaft gemachten Experten begleitend zu evaluieren. Jeweils ein Experte ist dabei von der Österreichischen Zahnärztekammer bzw. der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier zu nominieren.“
Mitterlehner
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