89. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
89.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in bosnischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in kroatischer Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in serbischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 5. Dezember 2016 bzw. 9. Mai 2017; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Juni 2017 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Kern
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