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BGBl III 89/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXV RV 1370 AB 1505 S. 171. BR: AB 9755 S. 866.)

89. Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

89.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas über die wissenschaftlich-technologische Zusammenarbeit

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in bosnischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in kroatischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in serbischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens erfolgten am 5. Dezember 2016 bzw. 9. Mai 2017; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Juni 2017 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Anlage 3

Anlage 3 

Anlage 4

Anlage 4 

Anlage 5

Anlage 5 

Kern

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