88. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 61/2016) hinterlegt:
Österreich hat gegen die Erklärung (den Vorbehalt) Polens2 am 13. April 2016 einen Einspruch1 erhoben.
Weiters hat Belgien am 25. April 2016 seine zuständige Stelle nach Art. 10 des Übereinkommens wie folgt notifiziert:
„Institut für die Gleichheit von Frauen und Männern, Brüssel, Belgien“.
Drozda
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