55. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Europäischen Übereinkommens über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Europäischen Übereinkommen über die Hauptbinnenwasserstraßen von internationaler Bedeutung (AGN) (BGBl. III Nr. 116/2010, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 202/2014) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Polen | 17. März 2017 | |
Serbien | 10. Jänner 2014 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde hat Serbien gemäß Art. 11 des Übereinkommens erklärt, sich durch Art. 10 des Übereinkommens als nicht gebunden zu betrachten.
Drozda
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)