46. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz
Nach Mitteilung der Regierung der Republik Slowenien hat Lettland am 18. August 2015 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Zusammenarbeit im Bereich Zeugenschutz (BGBl. III Nr. 163/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 69/2015) hinterlegt.
Drozda
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