45. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen
Nach Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation hat Madagaskar am 3. März 2017 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die frühzeitige Benachrichtigung bei nuklearen Unfällen (BGBl. Nr. 186/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 221/2016) hinterlegt.
Drozda
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