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BGBl III 195/2017

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

195. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

195. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (BGBl. III Nr. 180/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 58/2013) hinterlegt:

 

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Benin

2. November 2017

El Salvador11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Vertragsparteien sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Webseite der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.8].

25. Juni 2013

Kolumbien

10. Juni 2016

Palästina

2. Jänner 2015

Drozda

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