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BGBl III 58/2013

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

58. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

58. Kundmachung des Bundeskanzlers betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Dominikanische Republik am 16. März 2012 ihre Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal (BGBl. III Nr. 180/2000, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 118/2010) hinterlegt.

Ferner hat das Vereinigte Königreich am 19. Februar 2013 mitgeteilt, dass das Übereinkommen auch auf die Insel Man Anwendung findet.

Faymann

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