194. Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und Medien betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen wurden folgende weitere Beitrittsurkunden zum Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge (BGBl. Nr. 40/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 64/2013) hinterlegt:
Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | ||
Benin | 2. November 2017 | |
Palästina | 2. April 2014 |
Österreich hat gegen die Vorbehalte Guatemalas1 am 16. September 1998 einen Einspruch2 erhoben.
Der von Österreich fristgerecht eingebrachte Einspruch2 gegen den Vorbehalt Perus3 wurde vom Depositär am 14. November 2001 verspätet registriert.
Drozda
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