vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl II 433/2016

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

433. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes

433. Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes mit der die Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes geändert wird

Auf Grund des § 60 Abs. 3 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2016, und des § 23 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948, BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 64/2016, wird verordnet:

Die Verordnung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofes über die Dienstausweise der Bediensteten des Verwaltungsgerichtshofes, BGBl. II Nr. 370/2008, wird wie folgt geändert:

1. § 2 Abs. 3 lautet:

„(3) Der Dienstausweis ist mit einem qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen gemäß Art. 3 Z 15 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG , ABl. Nr. L 257 vom 28.08.2014 S. 73, in der Fassung der Berichtigung ABl. Nr. L 155 vom 14.06.2016 S. 44, und mit einem vom qualifizierten Zertifikat für elektronische Signaturen unabhängigen einfachen Zertifikat mit Geheimhaltungsschlüsselpaar zu versehen. Bei der Ausgabe ist auf dem Dienstausweis die Personenbindung gemäß § 4 E-Government-Gesetz, BGBl. I Nr. 10/2004 in der Fassung BGBl. I Nr. 50/2016, einzutragen.“

2. In § 4 Abs. 2 wird die Wendung „der/die Bedienstete“ durch die Wendung „die/der Bedienstete“ ersetzt.

3. In § 4 Abs. 2 wird die Wendung „ein/e öffentlich-rechtlich Bedienstete/r aus dem Dienststand oder ein/e Bedienstete/r“ durch die Wendung „eine öffentlich-rechtlich Bedienstete/ein öffentlich-rechtlich Bediensteter aus dem Dienststand oder eine Bedienstete/ein Bediensteter“ ersetzt.

Thienel

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)